EnEV 2009
Seit Oktober 2009 ist die EnEV 2009 in Kraft. Die Anforderungen gegenüber der EnEV 2007 wurden nochmal verschärft und die nächste Novellem lässt nicht lange auf sich warten. 2012 wird eine weitere Verschärfung in Kraft treten.
Einen Überblick über die energetischen Anforderungen an ein Gebäude gibt die folgende Aufstellung. (Jahresprimärenergiebedarf in kWh/m²a)
3. WSchVO 1995: ca. 175 kWh/m²a
EnEV 2002-2007: ca. 120 kWh/m²a
EnEV 2009: ca. 80 kWh/m²a
EnEV 2012: ca. 65 kWh/m²a
Die Anforderungen an Neubauten wurden bezüglich des Jahresprimärenergiebedarfes um ca. 30 % gegenüber der EnEV 2007 verschärft.
Die Planung des Energiebedarfes gemäß EnEV ermöglicht gegenüber der WSchVO 95 wesentlich größerer Freiheiten. Jedoch sollte frühzeitig das Konzept des Energiebedarfes in die Planung einfließen. Seit dem 04. Januar 2003 ist die EU-Richtlinie 2002/91/EG gültig. Diese Richtlinie schreibt vor, dass Energieausweise beim Bau, Verkauf oder bei Vermietung von Gebäuden bzw. Immobilien vorzulegen bzw. zu erstellen sind.
Der Aufsteller (Karsten Tölle) dieser Nachweise ist gemäß § 63 (d) ThürBO 2004 in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes unter der Listennummer: 0503-W-I-05 eingetragen.
Dipl.-Ing. Karsten Tölle (karsten.toelle@toelle.info)